Refugees with Attitudes

Kundgebung für die Rechte von Flüchtlingen

20.06.2022 Kundgebung vor dem Bundestag: Rassistische Migrationspolitik abschaffen. Gleiches Recht für alle!

Redebeitrag von RWA

Wir erzählen euch die Geschichte von Abu:
Er floh vor 22 Jahren aus Kamerun nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde wie damals fast alle Anträge aus afrikanischen Ländern sehr schnell abgelehnt. Seitdem lebt er mit einer Duldung in einem Dorf in Brandenburg und ist von Abschiebung bedroht. Seit 22 Jahren!
Die ersten 15 Jahre in Deutschland hatte er keine Chance auf einen Deutschkurs  – erst seit 2015 gibt es Deutschkurse für Geflüchtete. Abu könnte hier in Berlin eine Vollzeitarbeitsstelle bekommen, schon dreimal hat er eine Arbeitserlaubnis dafür beantragt. Die Ausländerbehörde hat das jedes Mal abgelehnt – Sie will ihn abschieben. Der zuständige Beamte hat ihm persönlich mitgeteilt: Zitat „So lange ich hier arbeite bekommen Sie keine Aufenthaltserlaubnis“. Zitat Ende.

Nun gibt es endlich einen Gesetzentwurf für eine neue Bleiberechtsregelung. Nach 5 Jahren in Deutschland sollen auch abgelehnte Asylsuchende ein sogenanntes „ChancenAufenthaltsrecht bekommen können. Hat Abu jetzt eine Chance? Nein, wenn der Gesetzentwurf der Innenministerin so wie er jetzt ist verabschiedet wird, wird Abu genau wie bei den vorherigen Bleiberechtsregelungen keine Chance haben. Denn laut Gesetzentwurf müssen Flüchtlinge Dokumente besorgen, um ihre Identität zu klären.

Im deutschen Aufenthaltsrecht gilt grundsätzlich: Papiere sind wichtiger als Menschen. Mit diesem Prinzip blockieren die Behörden den Familiennachzug, verhindern Ehen und Partnerschaften, verschleppen die Aufnahme von afghanischen Ortskräften und trennen Familien durch Abschiebungen.
Diese Pflicht Dokumente einzureichen, die den hohen Anforderungen der deutschen Behörden genügen, nimmt vielen Menschen ihre Lebenschancen. Und oft nicht nur ihnen sondern auch ihren Familien, die auf ihre Unterstützung warten.

Auch eine Abschiebung ist ohne Papiere nicht möglich, denn ohne ein Dokument des angeblichen Herkunftsstaats, nimmt er die Abgeschobenen nicht auf. Aber für eine Abschiebung reicht ein „ Laisse-passer-Papier“ oder irgendein Papier, das in Abschiebeanhörungen von korrupten Beamten des angeblichen Herkunftstaates produziert wurde.

Das ist unfair? Ja, das ganze Asyl und Aufenthaltsrecht ist unfair.

Das ganze Aufenthaltsrecht und Asylsystem schiebt Flüchtlinge und Migrant*innen in Schubladen: Asylberechtigte, Anerkannte nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Geschützte, und die Unerwünschten: die Geduldeten, die „Ausreisepflichtigen“… Mit jeder Schublade sind bestimmte Rechte oder Einschränkungen von Menschenrechten verbunden.
Das ist Unrecht, denn sie sind alle Flüchtlinge, sie haben alle ein Recht auf Schutz.

Niemand flieht freiwillig.
Deshalb fordern wir ein ChancenAufenthaltsrecht für Alle!

O. – Burkina Faso

„Ich komme aus einem Dorf in Burkina Faso. Ich habe nie eine Schule besucht, sondern seit meiner Kindheit immer meinem Vater in der Landwirtschaft geholfen.

Angesichts mangelnder Arbeitsperspektiven bin ich 2011 von dort weggegangen. Über Griechenland und den Balkan bin ich 2012 nach Deutschland gekommen; in der Hoffnung dort Arbeit zu finden.
Ich kannte dort niemanden.

Ich bin dann nach Sachsen-Anhalt gekommen, wo ich meinen Antrag auf Asyl gestellt habe und in einem Heim gelebt habe. In den ersten Jahren habe ich dort wenigstens noch Geld bekommen; ab 2016 nur noch Gutscheine.
Bei meinem Antrag auf Asyl hatte ich keinerlei Unterstützung.
Er wurde abgelehnt und ich bekam immer nur befristete Duldungen. Meine Anträge auf Arbeitserlaubnis wurden auch abgelehnt. Mir wurde gesagt, dass ich Papiere (Pass) bringen sollte. Dann würde ich auch eine Arbeitserlaubnis bekommen.

Die Situation im Heim konnte ich nur schwer aushalten: ohne Kontakte zu der deutschen Bevölkerung, keine Möglichkeit deutsch zu lernen; den ganzen Tag nichts tun oder schlafen.
Daher habe ich mich schon 2013 entschieden, überwiegend bei einem Bekannten in Berlin zu leben. Weil hier in Berlin habe ich immer mal wieder die Möglichkeit, über afrikanische Bekannte kurzfristige Jobs zu finden und damit ein bisschen Geld zu verdienen, um mir etwas zum Essen kaufen zu können.

Seit 2018 habe ich auch keine Duldung mehr; lebe also ohne Papiere. Als die ‚Corona-Zeit anfing, hatte ich von anderen Refugees gehört, dass es Chancen gäbe, wegen Corona einen Aufenthalt zu bekommen. Daher habe ich bei der Berliner Ausländerbehörde einen neuen Antrag auf Asyl gestellt.

Da ich aber zuletzt in Sachsen-Anhalt registriert war, hat sie mich an die Ausländerbehörde in Magdeburg verwiesen. Jetzt warte ich auf einen Termin zur Anhörung.

Kontakte zu Beratungsstellen bzw. zu Flüchtlingsräten hatte ich bislang nicht. Deutsche habe ich in all den Jahren nicht kennengelernt.“

Der Kontakt mit uns ist das erste Mal, dass er länger mit  Deutschen gesprochen hat.

Zu politisch Aktiven hatte er bisher auch keinen Kontakt. Die ‚Unteilbar‘- Demo war das erste Mal, dass er an einer Demo teilgenommen hat.

S. – Burkina Faso

„Ich komme aus einem Dorf in Burkina Faso. Dort habe ich 5 Jahre die Grundschule besucht.

Weil ich in Burkina Faso keine Arbeit gefunden habe, bin ich nach Gabun gegangen. Dort habe ich 15 Jahre in einem französischem Textilbetrieb als Schneider/Modedesign gearbeitet.

2016 gab es dort politische Unruhen. In diesem Zusammenhang wurde die Fabrik angezündet

(Der Betrieb arbeitete vor allem mit Staatsaufträgen). Aus Angst um sein Leben floh der französische Besitzer in die USA. Auch ich fürchtete um mein Leben. Nach Burkina Faso zurückzukehren, kam für mich nicht infrage. Mein Heimatland war mir fremd geworden und ich sah dort auch keine Perspektiven. Von dem Besitzer des Betriebs bekam ich Geld für den Flug nach Frankreich, wo ich mit einem Touristenvisum einreiste. Ich kannte dort niemanden. Meine Versuche dort Arbeit zu finden scheiterten. Daher entschied ich mich, 2017 nach Deutschland zu gehen.

In Sachsen-Anhalt stellte ich den Antrag auf Asyl. Er wurde abgelehnt. Da ich keine Kenntnisse von Beratungsstellen hatte, bekam ich auch keine Unterstützung. Ich lebe seitdem mit einer Duldung, die ich alle 3 Monate erneuern lassen muss. Zweimal habe ich  Anträge auf Arbeitserlaubnis gestellt.

Beim zweiten Mal hatte ich sogar einen Schneider in Berlin gefunden, der mich einstellen wollte.

Die Anträge wurden abgelehnt. Da die Situation in dem Heim fürchterlich ist, lebe ich seit einiger Zeit überwiegend in Berlin bei einem Freund. Ich bekomme Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab und zu verdiene ich mir noch etwas mit kleinen Näharbeiten für Freunde dazu.

Angesichts der schwierigen Situation in Deutschland, bin ich im letzten Jahr noch mal nach Frankreich gegangen und habe dort einen Antrag auf Asyl gestellt. Nachdem die Behörden dort feststellten, dass ich schon in Deutschland registriert bin, wurde ich wieder dorthin abgeschoben.

Seit März besuche ich einen Sprachkurs A 2 in Berlin. Ich weiß nicht, wie es weiter gehen soll.“

Y. – Burkina Faso

„Ich bin aus einem Dorf im Südwesten von Burkina Faso. Dort hatte ich heftigen Streit mit der lokalen Autorität. Ich konnte dann dort nicht mehr gut leben. 2012 bin ich dann über Niger, Lybien, Griechenland und den Balkan nach Deutschland geflüchtet. Von anderen Geflüchteten hatte ich gehört, dass ich dort Arbeit finden würde.

2012 habe ich meinen Asylantrag gestellt. Mein Antrag wurde schon bald abgelehnt. Mehrere Jahre habe ich dann in einer Unterkunft für Asylbewerber in Sachsen-Anhalt gelebt. Sprachunterricht hatte ich dort nur für einen Monat. Ich hatte immer nur eine ‚Duldung‘, die ich alle halben Jahre verlängern musste. Meine Anträge auf Arbeitserlaubnis wurden abgelehnt.

Über Bekannte hatte ich von der Möglichkeit gehört, in Italien Papiere zu bekommen. Das hat nur Geld gekostet, aber nichts gebracht.

Während ich anfangs noch Geld bekommen hatte, habe ich später weniger Geld und Gutscheine bekommen. Dann wurde mir gesagt, dass ich für 80 cents die Stunde arbeiten soll. Das fand ich zu wenig und habe abgelehnt. Schließlich wurde meine Duldung nicht verlängert, weil ich nichts tat um Papiere zu bekommen. Da bin ich dann vor 3 Jahren aus dem Asylbewerberheim weggegangen und nach Hamburg gezogen. Dort lebe ich seitdem ohne Papiere. Ich finde immer wieder mal Jobs, mit denen ich meinen Lebensunterhalt verdiene. Ich wohne bei einem Bekannten. Ich habe dort wenig Kontakte – weder zu Deutschen , noch zu anderen Geflüchteten. Aber das vermisse ich auch nicht, weil ich ein eher ruhiger, zurückhaltender Mensch bin. Vor Kontrollen durch die Polizei habe ich keine Angst, denn ich habe ja nichts Unrechtes getan. Als ich einmal kontrolliert wurde, habe ich meine ‚Duldung‘ vorgezeigt. Obwohl sie abgelaufen war, haben sie mich laufen lassen.

Ich habe mich zwar daran gewöhnt, ohne Papiere zu leben, aber es wäre natürlich besser, wenn ich legal hier leben könnte. Daher finde ich es auch gut, dass ihr eine solche Initiative macht.“

Ahmed – Irak

Ahmed stammt aus dem Irak, er kam 1998 nach Deutschland, nach Möhlau in Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2002 erhielt er einen negativen Bescheid seines Asylantrags. 2005 wurde ihm die Duldung erteilt.

Auf Druck der Ausländerbehörde entschied er sich dafür, bei der Europäischen Kommission seinen Reisepass für den Irak zu beantragen. Der Pass wurde von Ahmeds Familie per DHL verschickt, ist jedoch nie bei ihm angekommen. Ahmed vermutet, dass die Sendung von der Polizei abgefangen und an die Ausländerbehörde übergeben wurde, aber die Ausländerbehörde bestreitet dies und hält ihn im Heim in Vockerode, Sachsen-Anhalt.
Seit mehr als 10 Jahren versucht Ahmed nun, in seine Heimat zurückzukehren.

Zahlreiche Asylbewerber haben ihre Pässe bei der Ausländerbehörde abgegeben. Die Behörden behaupten häufig, dass diese Asylbewerber noch nicht identifiziert wurden und ihre Identifizierung weiterhin in Arbeit sei.

Yousouf – Togo

Yousouf kommt ursprünglich aus Togo. Er kam 2001 nach Deutschland und wurde nach seinem Asylantrag nach Rostock in Mecklenburg-Vorpommern geschickt. Vier Jahre später erhielt er – wie viele andere Asylbewerber – einen negativen Bescheid

Während dieser 4 Jahre hatte er versucht, eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Es wurde ihm nicht erlaubt, zur Schule zu gehen und die deutsche Sprache zu lernen oder das Asyllager, in dem er festgehalten wurde, zu verlassen. Im Jahr 2005 erhielt er eine Duldung. Der Druck der Ausländerbehörde machte ihm sehr zu schaffen und nach einiger Zeit wurde er schwer krank. Im Jahr 2017, als er schon fast mit dem Leben abgeschlossen hatte, erhielt er schließlich seine Aufenthaltserlaubnis.

Yousouf kam im November 2018 mit einem Freund nach Berlin, um seinen Pass zu erneuern und war seitdem verschwunden. Drei Wochen später haben wir ihn in einem Berliner Krankenhaus gefunden, er lag im Koma. Von dort aus wurde er dann in ein Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern verlegt. Yousouf blieb in diesem Krankenhaus, wo er nicht nur seinen Appetit, sondern auch seine Fähigkeit zu Sprechen verlor. Er hat das Krankenhaus nicht mehr verlassen und ist dort am 01.Oktober 2021 verstorben.

Justin – Kamerun

Justin stammt aus Kamerun und ist 2006 nach Deutschland gekommen. Er hat einen Asylantrag gestellt und wurde nach Brandenburg überwiesen.

„Ich wartete jeden Tag auf die Antwort auf meinen Asylantrag.
Es war uns nicht erlaubt, außerhalb des Lagers zu übernachten und als ich einmal ins Heim zurückkam, hörte ich, wie meine Freunde über die Bedingungen sprachen, unter denen sie lebten, und ich dachte mir damals, es sei vielleicht ihre Schuld und dass sie einfach nicht arbeiten wollten.
2 Jahre später wurde mir klar, dass ich mich geirrt hatte. Im Jahre 2009 erhielt ich schließlich die Antwort auf meinen Antrag und sie war negativ.
In diesen 3 Jahren habe ich viel nachgedacht; sollte ich zurück in mein Land gehen oder bleiben? Ich musste eine Entscheidung treffen, die ich für den Rest meines Lebens bereuen werde. Bevor ich Kamerun verließ, nahm ich Geld von meiner Familie und meinen Freunden für das Visum und das Ticket, das ich noch nicht zurückgezahlt habe.“

– Was ist passiert?

„2013 wollte ich meinen Aufenthalt zu verlängern, doch er wurde mir entzogen und ich bekam eine Duldung. Mit dem wenigen Geld, das ich gespart hatte, versuchte ich, einen Anwalt zu bekommen. Seit 2 Jahren bin ich nun endlich nicht mehr im Heim, ich bin in Berlin. Ich habe nur Probleme, wenn ich krank bin, aber ich bin sehr oft krank.“

– Wie geht es dir jetzt?

„Ich fühle mich einsam, da ich niemanden in meinem Leben habe. Ich habe seit mehr als 8 Jahren nichts mehr von meinen Eltern oder Verwandten gehört. Ich fühle mich so leer, dass ich oft einfach weine. Ich weiß nicht, ob meine Eltern und Verwandten wissen, dass ich noch am Leben bin.“

Armine

Armine ist 2003 nach Deutschland gekommen und hat am Tag nach seiner Ankunft in Horst, Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag gestellt. Danach wurde er nach Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern gebracht. 

„In Ludwigslust habe ich eine Arbeitserlaubnis für 1 Jahr beantragt, die ich erst 2006 bekommen habe, das Jahr, in dem ich auch die Ablehnung meines Asylantrages erhielt.
Ich suchte mir einen Anwalt in Schwerin, an den ich 50,- Euro pro Monat zahlte, denn mir wurde gesagt, dieser könne dafür sorgen, dass ich meine Arbeitserlaubnis erhalte und dann arbeiten gehen könnte. Ich habe den Anwalt bis 2009 bezahlt, ohne die Arbeitserlaubnis oder den Aufenthalt zu bekommen.
Ich hatte nur die Duldung, die sie mir gegeben haben. Der Anwalt musste zum Sozialamt gehen, um eine Arbeitserlaubnis zu beantragen und er tat dies auch. Doch jedes Mal, wenn ich einen Job fand, sagte man mir, dass dies ein deutscher Job sei.
Der Druck der Ausländerbehörde hat mich nicht mehr schlafen lassen. Ich wurde sehr krank und hatte irgendwann keine Kraft mehr, um weiter zu machen.
Ich lebe seit dem Jahr 2016 ohne Papiere.“

Jeff

Jeff kam 1998 nach Deutschland. Er beantragte Asyl in Halberstadt und wurde in ein Heim nach Sachsen-Anhalt gebracht.
In den ersten Jahren in Deutschland hatte er eine deutsche Freundin und verbrachte auch die Weihnachten in dem Haus seiner Freundin. Er litt jedoch unter chronischen Bauchschmerzen und wurde nach einem Zusammenbruch ins Krankenhaus gebracht.
Nach ein paar Tagen im Krankenhaus ging er wieder zurück ins Heim. Kurz darauf bemerkte er, dass seine Freundin ihn nicht mehr besuchen kam. Eines Tages fragte er einen seiner Freunde nach Gründen dafür, warum die Freundin wegblieb. Dieser erzählte, eine Sozialarbeiterin habe seine Freundin und das Heim angerufen und ihnen gesagt, dass Jeff Aids habe. Offensichtlich hatte die Freundin deshalb aufgehört, ihn zu besuchen. 
Der verblüffte Jeff rief im Krankenhaus an, um sich zu erkundigen. Dort versicherte man ihm, dass er kein Aids habe. Jeff vermutet, dass die Frau vom Sozialamt dies behauptete, um seine Freundin von ihm fernzuhalten.
Einer seiner Freunde, der aus demselben Dorf stammt wie er, besuchte dieses Dorf und erzählte auch Jeffs Familie diese Unwahrheit.

Seit 1998, also seit 24 Jahre, lebt Jeff mit einer Duldung in Deutschland. Jeff ist seit vielen Jahren in verschiedenen Gruppierungen politisch aktiv und kämpft für die Rechte von Flüchtlingen. 

Flüchtlinge sind immer wieder der Willkür derer ausgeliefert, die ihnen eigentlich helfen sollen. 

Alex – Tibet

Alex war Tibeter. Neben Danny war er einer meiner besten Freunde im Heim Siedlung 2, Crivitz, oder dem ‚Crivitz Dschungel Heim Mecklenburg-Vorpommern‘ (wie es die Presse in jener Zeit genannt hat). Eines Tages ließ Alex mich bei einem Gespräch wissen, dass er zwei Kinder hatte. Das Älteste war 2 Jahre und 3 Monate alt, als er sie verließ.
Er war nun bereits seit 16 Jahren hier und sein ältestes Kind wurde jetzt 18 Jahre alt. 

„Ich habe sie verlassen, um hierher zu kommen, zu arbeiten und sie zu unterstützen.“

Crivitz wurde geschlossen und wir kamen nach Parchim. Im Jahr 2006 ging ich auch von Parchim weg und habe die Freunde dort zurück gelassen. 2011 erhielt ich einen Anruf aus Parchim und man sagte mir, dass Alex tot sei.
Ich fuhr nach Parchim, um den Chef des Heims zu treffen und ihm mitzuteilen, dass Alex zwei Kinder hatte und diese benachrichtigt werden sollten. Der Chef des Heims sagt mir, das gehe mich nichts an.
Nach 2 Monaten Online-Recherche habe ich endlich den ältesten Sohn erreicht.
„Sind sie der Sohn von Alex?“ fragte ich ihn. „Ja, er ist mein Vater und er hat uns gesagt, dass er bald kommen wird.“ Ich antwortete: „Ihr Vater ist tot.“ – „Nein, nein, geben sie mir meinen Vater,“ sagte er. 

Alex ist nach mehr als 25 Jahren hier in Deutschland gestorben, ohne seine Kinder je wieder gesehen zu haben.  

Danny – Mauretanien

Danny ist Mauretanier mit ivorischen Eltern und kam 2000 nach Deutschland.

Als Danny kennenlernte, sprach er neben seiner Muttersprache fließend Französisch, Englisch, Spanisch, Italienisch und Russisch. Zwischen 2000 und 2003 war er mit mir im Heim Crivitz. Er hielt sich selten dort auf und ging oft nach Hamburg.
Im Jahr 2004 wurde er verhaftet, weil er gegen die Residenzpflicht verstoßen hatte und kam für 3 Monate ins Gefängnis. Als Danny entlassen wurde und sie ihn zurück ins Heim brachten, wurde Danny verrückt.

Im Jahr 2009 erhielt er seinen Aufenthalt aus humanitären Gründen.

Ich suchte nach seinen Eltern, um sie zu informieren, konnte sie aber leider nicht finden. Danny lebt jetzt in Schwerin in einer Wohnung und hat einen Betreuer, da er nicht für sich selbst sorgen kann.

Als ich ihn im Winter 2019 besuchte, war die Heizung in seiner Wohnung defekt und es gab nur eine Lampe, dessen Glühbirne noch funktionierte. Ich habe ihm angeboten, den Betreuer zu bitten, sich mit ihm in Kontakt zu setzen.
Er erhielt keinen Anruf, allerdings waren die Installationen in seiner Wohnung zwei Wochen später wieder instand gesetzt. Seit sechs Monaten ist er nicht mehr in Schwerin und wir haben keine Informationen darüber, wo er sich jetzt aufhält. 

Es gibt viele Flüchtlinge hier, die keinen Kontakt mehr zu ihren Familien oder Freunden haben. 

Koffi – Togo

Koffi stammt aus Togo, er kam 2004 nach Deutschland und beantragte in Mecklenburg-Vorpommern Asyl. Nach zwei Monaten wurde er in ein Heim in Mecklenburg verlegt. Im Jahr 2009 erhält er seine Ablehnung. Er legt Berufung ein, doch nichts geschieht. Er bekommt dann monatlich seine Duldung verlängert. Im Jahr 2011 geht er zur Ausländerbehörde. 

„Ich habe sie gefragt, ob ich die Chance habe, hier zu bleiben und zu arbeiten. ‚Das wissen wir noch nicht,‘ sagte man mir bei der Ausländerbehörde.
Nach einer Weile ging ich wieder dorthin und sagte ihnen, dass ich wieder nach Hause gehen, aber nicht direkt in meinem Land ankommen wolle. Ich wollte in einem Nachbarland landen, die Grenze überqueren und nach Hause gehen. Sie sagten, sie würden das verstehen.
Ich ging, um meinen Aufenthalt zu verlängern und diesmal gaben sie mir eine Aufenthaltserlaubnis für 6 Monate. Ich habe sie gefragt, warum sie mir 6 Monate Zeit gäben. ‚Wir arbeiten daran,‘ hat man mir geantwortet.
Nach diesen 6 Monaten ging ich wieder hin, um meinen Aufenthalt zu erneuern. Sie gaben mir eine Arbeitserlaubnis und sagten mir, ich solle mich auf Arbeitssuche begeben. Ich dachte, die Dinge würden jetzt besser werden.
Ich fand eine Stelle und arbeitete 3 Jahre lang. Es war am Ende des Monats, ich hatte einen Tag frei und nichts zu Essen zu Hause. Morgens wollte ich gerade zur Bank gehen, um Geld zu holen und einkaufen zu gehen, als es an meiner Tür klingelte. Ich öffnete die Tür und dort standen fünf Polizisten, die mir sagten, ich solle meine Sachen holen, da ich jetzt abgeschoben werde… Mir war schwindelig.
Ich ging, um meine Schuhe vom Balkon zu holen. Ich weiß nicht, wie ich aus dem fünften Stock auf dem Boden gelandet bin. Ich habe es erst bemerkt, als ich aus dem Koma aufwachte.“  

Abdoulaye – Senegal

Abdoulaye verließ Senegal 1999. Er hat im selben Jahr in Eisenhüttenstadt den Asylantrag gestellt und ist in ein Heim in Brandenburg gebracht worden. 

Als ich hier ankam, habe ich erfahren, dass ich einen Asylantrag stellen muss, was ich dann in Eisenhüttenstadt tat. Eineinhalb Monate später wurde ich in ein Asyllager weit außerhalb der Stadt verlegt.
Anfags schaffte ich es noch, meiner Freundin 50 bis 100 Mark zu schicken, obwohl ich selbst hungerte.
Nach einiger Zeit habe ich gelernt, dass ich, um arbeiten zu können, eine Arbeitserlaubnis von der Ausländerbehörde brauche. Die habe ich versucht zu bekommen, aber jedes Mal sagte man mir, ich solle eine Arbeit suchen und dann für die Genehmigung zurückkommen.

Wenn ich eine Arbeit fand und mir die Genehmigung besorgen wollte, wurde mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf diese Art von Arbeit hätte. So bin ich im Lager geblieben. Nicht weil es mir gefiel, sondern wegen der Residenzpflicht.

Nach 6 Jahren bekam ich im Jahr 2005 zum ersten Mal eine Ablehnung. Das war der Moment, in dem sich mein Leben veränderte. Einige Zeit später brach ich den Kontakt zu meiner Freundin ab und weiß nicht, was aus ihr geworden ist.
Seither lebe ich mit der Duldung.“

Camp auf dem Oranienplatz

21.09.2021 – Erinnerungsveranstaltung zum Camp auf dem Oranienplatz: Redebeitrag von Bruno

Ende Januar 2012 nahm sich Mohammad Rahsepar im Würzburger Flüchtlingslager das Leben. Er hatte schon im Dezember Suizidgedanken geäußert. Ärzte hatten deshalb den zuständigen Behörden empfohlen, seine Unterbringungssituation zu verbessern. Er wollte zu seiner Schwester nach Köln, aber die Behörden lehnten das wegen der Residenzpflicht ab.  Das war der Auslöser für eine Welle von Protesten in ganz Deutschland.

Die Residenzpflicht gibt es in keinem anderen europäischen Land. Ihre Ursprünge gehen zurück bis in die Kolonialzeit. Zum Beispiel mussten Menschen in der damaligen deutschen Kolonie Togo in einem Bezirk bleiben. Selbst innerhalb der Haupstadt Lome, durfte man sich nicht frei bewegen. Meine Großmutter, die in Lome lebte, hat mir davon berichtet.

Die Nationalsozialisten haben die Residenzpflicht in ihrer Polizeiverordnung von 1938 für Zwangsarbeiter zum Gesetz gemacht. 1982 nahmen die Gesetzgeber die Regelung wieder auf und hielten sie im Asylverfahrensgesetz für Asylsuchende fest.

Bis Ende 2014 mussten sich alle Asylsuchenden jedesmal, wenn sie ihren Landkreis verlassen wollten, dafür eine Erlaubnis bei der Ausländerbehörde holen. Manchmal bekamen sie eine Erlaubnis, meistens nicht.

Ende der 90er Jahre haben die Behörden die Residenpflicht benutzt, um Asylsuchende daran zu hindern, sich politisch zu engagieren. Bei jeder Demo, jedem Kongress und jedem Treffen mussten wir einen Umgang mit Kontrollen finden.

Ende 2014  wurde die Residenzpflicht für einen Teil der Asylsuchenden gelockert. Sie dürfen sich jetzt nach den ersten drei Monaten in Deutschland im ganzen Bundesgebiet erlaubnisfrei bewegen. Theoretisch jedenfalls. Denn es gibt zahlreiche Ausschlussgründe von dieser angeblichen „Bewegungsfreiheit“. Vor allem Flüchtlinge mit Duldung sind wie bisher der Behördenwillkür ausgeliefert. Die Ausländerbehörden können sie jederzeit an den Landkreis fesseln. 

Das Asylsystem schiebt uns in Schubladen: Asylberechtigte, Anerkannte nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Geschützte, Geduldete und „Ausreisepflichtige“… Mit jeder Schublade sind bestimmte Rechte oder Einschränkungen von Rechten verbunden.

Auch das hat seine Wurzeln in der Kolonialzeit: Die Vorstellung, dass Menschenrechte nicht für alle gelten.

Noch etwas hat seine Wurzeln in der Kolonialzeit: Es ist auch die deutsche Wirtschaft, die durch Ausbeutung anderer Länder Fluchtursachen schafft.
Zum Beispiel Afrika, einer der reichsten Kontinenten der Welt, wird seit der Kolonialzeit gefesselt, geplündert und in seiner Entwicklung gehindert.

Und Deutschland schafft mit der Politik der EU Fluchtursachen durch die Kooperation mit vielen Diktaturen der Welt. Mit vielen Folterstaaten arbeitet die EU in sogenannten „Grenzschutzprojekten“ zusammen. Menschenrechtsverletzungen und Folter in diesen Staaten sind den Regierenden Europas egal.

Und mit deutschen Waffen werden Kriege in der ganzen Welt geführt und die deutsche Wirtschaft profitiert davon.

Vor diesem Hintergrund haben wir Flüchtlinge und unsere Familien alle ein Recht auf Bewegungsfreiheit und ein Leben in Deutschland! Denn es kann in Deutschland keine fairen Asylverfahren geben.
Faire Asylverfahren das wären ein Verfahren, in dem eine deutsche Behörde beweisen muss, dass Deutschland keine Mitverantwortung für unsere Fluchtgründe hat und nicht Nutznießer der Situation ist, aus der wir geflohen sind.

Deshalb:
Kein Mensch ist illegal! Bleiberecht überall!
Fredom of movement is everybodys right! We are here and we will fight!

Unteilbar-Demonstration: Refugee-Block

14.09.2021 – Teilnahme am Refugee-Block der Unteilbar-Demonstration in Berlin

Duldung und Arbeitsverbote

Juni 2021

Eine Endlosschleife von Isolation und Demütigung: Die meisten Flüchtlinge und Migrant*innen aus einem nicht-EU-Land bekommen nur einen sehr prekären ausländerrechtlichen Status. Die meisten Asylanträge werden abgelehnt. Danach leben die meisten hier mit einer ‚Duldung‘.

Die Duldung ist immer befristet und muss in  Abständen erneuert werden. Während einer laufenden Duldung ist eine Person zwar „ausreisepflichtig“, kann aber nicht abgeschoben werden. Die Abschiebung ist aber dann immer möglich, wenn die Duldung abgelaufen ist.
Zudem kann eine Duldung jederzeit fristlos gekündigt werden. Daher ist eine Person mit einem Duldungsstatus immer von der Abschiebung bedroht.

Einige von uns wissen aus eigener Erfahrung, was das bedeutet. Verzweifelte Notrufe von Geflüchteten in Sammelunterkünften haben uns darin bestärkt, intensiver das Gespräch mit den Betroffenen zu suchen.

Wir waren in Sammeleinkünften in verschiedenen Regionen und haben mit Geflüchteten gesprochen, die diese Situation nicht mehr ausgehalten haben und nun in der ‚Illegalität‘ leben. Sie haben erzählt, dass sie in ständiger Angst leben und  keine Chance sehen, sich eine unabhängige Existenz aufzubauen  und ihr Leben eigenständig zu gestalten.

Dazu kommt, dass sie ihre oft traumatischen Erlebnisse in ihrem Herkunftsland und während ihrer Reise nach Deutschland,  aufgrund mangelnder psychologischer Betreuung hier nicht verarbeiten können.
Mit einer Duldung ist es zudem sehr schwierig, an eine Arbeitserlaubnis zu gelangen. Manche werden mit unterschiedlichen Begründungen sogar mit einem Arbeitsverbot bestraft. Darüber hinaus unterliegen Personen nach  dem 21.08.2019 in Kraft getretenen Gesetz, mit einer „Duldung light“ einem pauschalen Arbeitsverbot – sowie einer Wohnsitzauflage. Somit bleiben Flüchtlingeund Migrant*innen ohne Arbeit von den Sozialleistungen abhängig und können unter diesen Bedingungen – auch nach Jahren – ihre Aufnahmeeinrichtungen oder andere Sammelunterkünfte (Lager) nicht hinter sich lassen. Das heißt, sie dürfen nicht in einen Ort ihrer Wahl umziehen. Schon ein kurzer Aufenthalt in einem anderen Bundesland kann ihnen  eine Strafe einbringen.

Diese Sammelunterkünfte für Flüchtlinge und MigrantInnen sind oft alte Militärkasernen in abgelegenen Orten ohne öffentliche Nachverkehrsanbindung. Alle diese Hürden behindern die Arbeitssuche und jegliche gesellschaftliche Teilhabe; z.B. auch Integrations- und Deutschkurse, die in den Unterkünften nicht angeboten werden.

Viele wissen weder ein noch aus in dieser Situation, die vielfach für Jahre und bisweilen sogar Jahrzehnte andauert!

Sie sind verzweifelt, werden krank. Immer wieder finden Menschen einzig im Suizid ein Ende ihrer  hoffnungslosen Situation.
Andere entscheiden sich für das „Untertauchen“, um einer Abschiebung zu entgehen bzw. um ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie sind somit illegalisiert und äußerst schutzlos und ausbeutbar.

Seit dem 01.08.2015 gibt es in Deutschland eine soge­nannte stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung. Das bedeutet, dass Menschen mit einer Duldung, die sich seit längerer Zeit in Deutschland aufhalten, unter bestimmten Voraussetzungen eine gesicherte Aufenthaltserlaubnis wegen „nachhaltiger Integration“ erhalten können.

Ein mögliches Bleiberecht ist nicht mehr an einen  Stichtag gebunden und kann gewährt werden, wenn die jeweilige Ausländerbehörde „gelungene Integration“ feststellt. Jedoch: „Aus den Angaben der Bundestag Drucksache 18/11101 vom 07.02.2017 ist herauszulesen, dass die stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung nach §§25a und b AufenthG für langjährig Geduldete weitgehend unwirksam ist.

Es gibt eine enorme Diskrepanz  zwischen  der Anzahl der potentiell Anspruchsberechtigten und den tatsächlich zugesprochenen Aufenthaltsrechten.“ Wem alle Zugänge zu gesellschaftlicher Teilnahme entzogen werden und wer schutzlos in ständiger Angst leben muss, kann sich schwer in die Gesellschaft integrieren.

Wir fordern daher ein Bleiberecht für alle!

Und wir fordern:

Für das Recht auf Bewegungsfreiheit

Juni 2021

In Artikel 1 der Menschenrechtscharta heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“.

Und Artikel 13 „verleiht jedem Menschen das Recht, sich innerhalb seines Landes frei zu bewegen und jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen“.

Die Realität sieht anders aus: Die Menschen aus den reichen Industrienationen bewegen sich ganz selbstverständlich in der ganzen Welt. Den Menschen aus dem globalen Süden dagegen wird dieses Recht verwehrt.

Überwiegend wird diese Realität in reichen Ländern wie Deutschland als ‚normal‘ angesehen. Diese Sichtweise teilen wir nicht. Wir teilen sie u.a. auch deshalb nicht, weil wir der Meinung sind, dass die reichen Länder in hohem Maße verantwortlich sind für Flucht und Migration.

Statt sich dieser Verantwortung zu stellen, setzen sie überwiegend auf Abschreckung und Abschottung: mit dem Ausbau der ‚Festung Europa‘, Abschiebungen und restriktiven Praktiken, die vielen Geflüchteten und Migrant*innen ein würdevolles Leben verweigern.

Geflüchtete sind in dieser Sichtweise ein Problem, ein Kostenfaktor oder eine kulturelle Bedrohung.

Dagegen wenden wir uns und engagieren uns für ein Asyl-und Aufenthaltsrecht, dass es Geflüchteten ermöglicht, gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft zu werden und gegen alle Restriktionen, die das behindern.

Dafür braucht es eine radikale Abkehr von der Politik der Abschreckung und Abschottung – für eine Gesellschaft der kulturellen Diversität.

Panafrikanische Vision

Juni 2021

Für eine wirkliche und vollständige ökonomische und politische Selbstbestimmung der afrikanischen Länder.

Mit Zorn blicken wir zurück auf eine Jahrhunderte andauernde Entwicklung ökonomischer Ausbeutung, politischer Unterdrückung und kultureller Enteignung in Afrika. Die formelle politische Unabhängigkeit hat daran wenig geändert.

An die Stelle kolonialer Gouverneure sind nun kleine afrikanische Eliten getreten, die in mehr oder minder diktatorischen Regimen die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungen dominieren. In Abhängigkeit bzw. enger Abstimmung mit den großen Industrienationen garantieren sie deren Interesse an der weiteren Ausbeutung der natürlichen Ressourcen Afrikas. Sie unterstützen die Überschwemmung der afrikanischen Märkte mit den Produkten der multinationalen Konzerne. Und nicht zuletzt kooperieren sie bei der Verlagerung der ‚Festung Europa‘ nach Afrika.

In vielen afrikanischen Ländern regt sich Widerstand dagegen und panafrikanische Ideen einer Solidarität der afrikanischen Länder für eine wirkliche ökonomische und politische Selbstbestimmung gewinnen an Einfluss.

Wir hoffen sehr, dass das wachsende Selbstbewusstsein Afrikas dazu beiträgt, diese Vision zu stärken.

Eberswalde: „Wir sind alle Salah“

21.03.2021 – Teilnahme an der Trauer-Demonstration „Wir sind alle Salah“ in Eberswalde anlässlich des Suizids eines Asylsuchenden aus dem Tschad

Demonstration in Doberlug-Kirchhain

5.09.2020 – Demonstration We’ll come united! – Redebeitrag von ‚Réenchanter l’Afrique‘

In der aktuellen „Corona-Krise“ ist viel von ‚Solidarität‘ die Rede. Aber gilt sie allen Menschen?

Unsere Solidarität soll auch und besonders denjenigen gelten, die unsichtbar sind; in prekären Lebensverhältnissen im Schatten der Gesellschaft leben. Menschen, die vor Armut, Unterdrückung, Verfolgung, Diktaturen und Krieg nach Deutschland geflohen sind. Sie hofften, hier bessere Zukunftsperspektiven und Sicherheit zu finden. Sie möchten die Sprache lernen, Arbeit und eine Wohnung finden, ihre Familien und Angehörigen unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben führen.

Das wird ihnen häufig verwehrt. Statt sie willkommen zu heißen, werden sie nur ‚geduldet‘ und müssen jahrelang ohne Arbeitserlaubnis in unwürdigen Verhältnissen leben:

Zuerst die häufig traumatisierenden Erlebnisse in ihrer Herkunftsland und auf der Flucht, und nun diese Erfahrungen in Deutschland. Viele sind verzweifelt, von Albträumen geplagt und müssen in konstanter Angst leben. Das unwürdige Leben in Deutschland macht diese Personen psychisch krank statt ihnen die erhoffte Sicherheit und Zukunftsperspektiven zu geben.Auch in unserer Gruppe ‚Réenchanter l’Afrique‘ gibt es Menschen, die diese Erfahrungen gemacht haben. Und viele tausende machen sie immer noch. Unzählige Menschen sind gezwungen, ohne Papiere hier zu leben – vollkommen rechtlos und besonders leicht ausbeutbar.

Und zudem noch als kriminalisiert geächtet.

Im Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Wir finden es unerträglich, dass  diese Grundrechte für geflüchtete Menschen nicht gelten.

Und wir finden es nicht akzeptabel, dass Bewegungsfreiheit, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und das Recht seinen Lebensort selbst auszusuchen für Menschen aus den reichen Industrienationen hier ganz selbstverständlich sind aber nicht für Menschen aus Afrika, Asien oder Lateinamerika.

Unsere Forderung: Alle Menschen, die hier leben, müssen das Recht bekommen, zu arbeiten und ihr Wohnort selbst zu bestimmen!

Solidarität ist unteilbar!

Sorgen wir dafür, dass sie auch diejenigen erfahren, die unsichtbar im Schatten unserer Gesellschaft leben und dass ihre unwürdige Lebenssituation immer wieder öffentlich gemacht wird!

We’ll come united!

„Unteilbar“ Demonstration in Berlin

14.6.2020 – „Unteilbar“ Demonstration: Redebeitrag von ‚Réenchanter l’Afrique‘ bei dem Band der Solidarität

In der aktuellen „Corona-Krise“ ist viel von ‚Solidarität‘ die Rede. Gilt sie allen Menschen?

Unsere Solidarität gilt heute besonders denjenigen, die unsichtbar sind, im Schatten der Gesellschaft leben.

Menschen, die vor Armut, Unterdrückung, Verfolgung, Diktaturen und Krieg  nach Deutschland geflohen sind. Sie hofften, hier bessere Zukunftsperspektiven zu finden. Sie möchten die Sprache lernen, Arbeit und eine Wohnung finden, ihre Familien und Angehörigen unterstützen und ein selbstbestimmtes Leben führen.

Das wird ihnen häufig verwehrt. Statt sie willkommen zu heißen, werden sie nur ‚geduldet‘ und müssen jahrelang in unwürdigen Verhältnissen leben:

Zuerst die häufig traumatisierenden Erlebnisse in ihrer Heimat und auf der Flucht und nun diese Erfahrungen in Deutschland. Viele werden krank davon, sind verzweifelt, von Albträumen geplagt.

Auch in unserer Gruppe ‚Réenchanter l’Afrique‘ gibt es Menschen, die diese Erfahrungen gemacht haben. Und viele tausende machen sie immer noch. Ungezählte sind gezwungen, ohne Papiere hier zu leben – vollkommen rechtlos und besonders gut ausbeutbar. Und zudem noch als ‚Kriminelle‘ geächtet.

Im Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes heißt es: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

Wir finden es unerträglich, dass  diese Grundrechte für geflüchtete Menschen nicht gelten.

Und wir finden es nicht akzeptabel, dass Bewegungsfreiheit, das Recht seinen Lebensort selbst zu bestimmen, nur für Menschen aus den reichen Industrienationen gilt und nicht für Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika.

Solidarität ist unteilbar!

Sorgen wir dafür, dass sie auch diejenigen erfahren, die unsichtbar im Schatten unserer Gesellschaft leben und dass ihre unwürdige Lebenssituation immer wieder öffentlich benannt wird. Unsere Forderung: Geflüchtete Menschen, die schon jahrelang hier leben, müssen das Recht bekommen, zu arbeiten und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können.  

Demonstration gegen den Franc-CFA

14.9.2019 – Rede zur Demonstration gegen den Franc-CFA vor der französischen Botschaft in Berlin.

Afrika, der reichste Kontinent der Welt, liegt seit vielen Jahren in Ketten. Er wird geplündert und er verarmt. Jeden Tag ist zu beobachten, wie ihm nicht nur sein Reichtum – sondern auch seine lieben und tapferen Kinder geraubt werden. Verantwortlich dafür ist die Politik Europas.

Heute beklagen sich viele über die Einwanderung, die sie für die Invasion der Afrikaner in Europa halten. Dabei fragen sie leider  nicht nach den Ursachen dieser sogenannten „Invasion“.
Für uns, bei Afrika Europa Gemeinsam Stark, ist eine der Ursachen der afrikanischen Einwanderung nach Europa der franc CFA. Ja, der CFA-Franc, diese koloniale Währung, die von Frankreich 1945 in den kolonialisierten Ländern eingeführt wurde, um unseren gesamten Reichtum zu kontrollieren, zu dominieren, uns zu versklaven und auszuplündern.

Diese Währung ist der Ursprung vieler Übel, unter denen unser Kontinent leidet. Der Franc CFA ist eine Ursache dafür, dass unsere Brüder und Schwestern aus Afrika fliehen. Unsere Brüder und Schwestern,  die angesichts der Armut, des Mangels an angemessener Fürsorge, der Krisen und Kriege keine andere Wahl haben.  Sie nehmen ihren ganzen Mut zusammen, um das Abenteuer in eine bessere Zukunft zu wagen –  konfrontiert mit den unvermeidlichen  Gefahr des Mittelmeers und der Wüste.

Mit dem CFA wird Frankreich jeden Tag reicher – wird zum Besitzer der drittgrößten Goldreserve der Welt. Dies,  ohne eigene Goldvorkommen zu haben. Wenn wir den Fall Malis betrachten, so ist  die französische Militärbasis parallel zu einer Goldminenbasis geworden, von der aus Gold nach Frankreich geschafft wird. Zur gleichen Zeit leiden die afrikanischen Völker an Hunger, prekärer Gesundheitsversorgung und sterben bei dem Versuch, der Not zu entkommen.

Wie sollen wir verstehen, dass eine Währung, die angeblich den Afrikanern gehört, von Frankreich gedruckt, besessen und kontrolliert wir? Ein Frankreich, das in afrikanischen Währungsinstitutionen bestimmend ist und den Franc nach Belieben entwertet.  Ein Frankreich, das entscheidet, in welchem Umfang die Währung  in den Ländern, die den CFA nutzen, zirkuliert?
Heute, wo das Bewusstsein der afrikanischen Völker über den Charakter des CFA erwacht, will Frankreich  eine  neue Währungsform namens „ECO“ etablieren. Wir brauchen die fremdbestimmte Währung „ECO“ nicht und werden sie nie akzeptieren.

Erinnern wir uns daran, dass all jene, die versucht haben, als Patrioten ihre Länder und Afrika zum Erfolg zu führen und Frankreich und dem CFA-Franc den Rücken zu kehren, unter dem Kommando Frankreichs beseitigt wurden.
Sylvanus Olympio aus Togo, Thomas Sankara aus Burkina Faso, Muhammar Gaddafi aus Libyen und zahlreiche andere sind Opfer der Kolonial-Interessen Frankreichs und Europas geworden.

Es ist jetzt an der Zeit, dass wir, die Söhne und Töchter Afrikas, mit der unerschütterlichen Unterstützung unserer Partner, der deutschen Bürger, aufstehen und Nein zu dieser Währung der Knechtschaft sagen, die uns jahrzehntelang bis heute an unserer souveränen Entwicklung gehindert und in die Armut geführt hat.

Wir müssen aufstehen, diese Währung und ihren Ersatz den ECO bekämpfen, bis sie verschwunden sind und nicht mehr der  Währungssouveränität Afrikas im Wege stehen.

Deshalb laden wir als Gruppe „Afrika Europa Gemeinsam Stark“ parallel zur NGO Pan-African Emergency alle Söhne und Töchter Afrikas, alle Freunde Afrikas, all diejenigen, die ein unabhängiges Afrika anstreben, ein, sich uns anzuschließen und hier in Berlin, am Pariser Platz erneut gegen die Existenz dieser bösen Währung zu demonstrieren.  Der Franc CFA ist eine der Quellen für die Probleme unserer Mutter Afrika.

ALLE ZUSAMMEN FÜR DIE MONETÄRE UNABHÄNGIGKEIT AFRIKAS

siehe auch –Text: Was ist der CFA

Was ist der Franc CFA ?

Frankreich hat 1945 als Kolonial-Macht in verschiedenen Ländern Afrikas eine Währung eingeführt, die zunächst an den Wert des französischen Francs gekoppelt war: Den „Franc-CFA“, Franc „Colonies francaises d’afrique“.

Der CFA blieb in den meisten betroffenen Ländern – auch nach deren Unabhängigkeit – bis heute die gültige Währung. Nach Beitritt von Frankreich zur Euro-Zone wurde von Frankreich und den anderen Mitgliedern der Euro-Zone ein fester Wechselkurs zum Euro festgelegt.

Von den 14  Ländern, in denen der Franc-CFA heute noch Zahlungsmittel ist,  gehören 8 Länder zur „westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion“ (UEMOA):
Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal, Togo

In diesen Ländern trägt der Franc CFA den Namen:
Franc de la Communauté Financière d’Afrique

Weitere 6 Länder, deren Währung der Franc CFA ist, gehören der „Wirtschafts – und Währungsgemeinschaft Zentralafrika“ (CEMAC) an:
Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Republik Kongo, Gabun, Äquatorial-Guinea,Tschad

In diesen Ländern trägt der Franc CFA den Namen:
Franc de la Coopération Financière en Afrique Centrale

Das Schicksal des CFA entscheidet sich in Paris und Frankfurt. Aber die Prioritäten Europas sind nicht die der afrikanischen Länder“ (Demba Moussa Dembele)

Wie funktioniert das Kolonial-System Franc CFA heute ?

Was bedeutet das Kolonial-System Franc CFA für die Menschen und die Wirtschaft in den betroffenen, afrikanischen Staaten?

Welche Folgen hat das für die 155 Millionen Menschen im Währungsgebiet CFA?

Der CFA muss weg!

Für eine souveräne, afrikanische Gemeinschaftswährung!

Genug ist genug:
Afrikanische Wirtschaft für Afrika!

Es reicht:
Afrikas Geld gehört nach Afrika

Frankreich:
Hände weg vom Geld Afrikas

Weg mit dem CFA

CFA = französische Kolonialwährung in Afrika

     = Ausbeutung Afrikas durch Europa