Für das Recht auf Bewegungsfreiheit
Juni 2021
In Artikel 1 der Menschenrechtscharta heißt es: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren“.
Und Artikel 13 „verleiht jedem Menschen das Recht, sich innerhalb seines Landes frei zu bewegen und jedes Land, einschließlich des eigenen, zu verlassen“.
Die Realität sieht anders aus: Die Menschen aus den reichen Industrienationen bewegen sich ganz selbstverständlich in der ganzen Welt. Den Menschen aus dem globalen Süden dagegen wird dieses Recht verwehrt.
Überwiegend wird diese Realität in reichen Ländern wie Deutschland als ‚normal‘ angesehen. Diese Sichtweise teilen wir nicht. Wir teilen sie u.a. auch deshalb nicht, weil wir der Meinung sind, dass die reichen Länder in hohem Maße verantwortlich sind für Flucht und Migration.
Statt sich dieser Verantwortung zu stellen, setzen sie überwiegend auf Abschreckung und Abschottung: mit dem Ausbau der ‚Festung Europa‘, Abschiebungen und restriktiven Praktiken, die vielen Geflüchteten und Migrant*innen ein würdevolles Leben verweigern.
Geflüchtete sind in dieser Sichtweise ein Problem, ein Kostenfaktor oder eine kulturelle Bedrohung.
Dagegen wenden wir uns und engagieren uns für ein Asyl-und Aufenthaltsrecht, dass es Geflüchteten ermöglicht, gleichberechtigter Teil dieser Gesellschaft zu werden und gegen alle Restriktionen, die das behindern.
Dafür braucht es eine radikale Abkehr von der Politik der Abschreckung und Abschottung – für eine Gesellschaft der kulturellen Diversität.